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Für uns relevant sind die Pegel in Oberwinter (aktueller Stand) und Bonn (aktueller Stand).
Es gibt einige relevante Pegelhöhen, bei denen Rudern nur noch eingeschränkt möglich ist bzw. allgemeine Rudersperre besteht:

Pegel OberwinterPegel Bonn
Mittleres Niedrigwasser - Rudern eingeschränkt möglich0,89 m
Mittleres Hochwasser - Rudern eingeschränkt möglich4,00 m4,80 m
Kribbe toter Arm befahrbar (Querstrich 500m Marke überspült)   4,20 m
Hochwassermarke I4,90 m
Wasser an 600m Marke - Rudersperre5,15 m6,00 m
Wasser auf dem Platz5,60 m6,50 m
Hochwassermarke II6,80 m7,70 m
Wasser in Bootshalle und Clubraum8,50 m9,30 m
Höchster Pegelstand (25.12.1993)10,13 m
Niedrigster Pegelstand (29.09.2003)0,86 m
ca.-Angaben


Bei mittlerem Hochwasser dürfen Boote auch im Toten Arm nur mit Rheinsteuererlaubnis gefahren werden. Dies gilt auch für Gig-Einer. Wegen der Gefahr der Kollison mit Treibgut dürfen Rennboote nicht mehr gefahren werden.
Die Querkribbe zum Toten Arm darf auch bei entsprechendem Wasserstand nicht befahren werden.
Erreicht das Wasser die 600m Marke an der Bootshausrampe, ist allgemeine Rudersperre. Ausnahmen können die Ruderwarte zulassen (s. Punkt 4.4 der Ruderordnung).
Ebenso ist das Rudern bei Gewitter, starkem Sturm, Nebel und Eisgang sowie nach Sonnenuntergang verboten.