
|
Für uns relevant sind die Pegel in Oberwinter (aktueller Stand) und Bonn (aktueller Stand). Es gibt einige relevante Pegelhöhen, bei denen Rudern nur noch eingeschränkt möglich ist bzw. allgemeine Rudersperre besteht:
Bei mittlerem Hochwasser dürfen Boote auch im Toten Arm nur mit Rheinsteuererlaubnis gefahren werden. Dies gilt auch für Gig-Einer. Wegen der Gefahr der Kollison mit Treibgut dürfen Rennboote nicht mehr gefahren werden. Die Querkribbe zum Toten Arm darf auch bei entsprechendem Wasserstand nicht befahren werden. Erreicht das Wasser die 600m Marke an der Bootshausrampe, ist allgemeine Rudersperre. Ausnahmen können die Ruderwarte zulassen (s. Punkt 4.4 der Ruderordnung). Ebenso ist das Rudern bei Gewitter, starkem Sturm, Nebel und Eisgang sowie nach Sonnenuntergang verboten. |